Bußgeldverfahren wegen Missachtung der erlaubten Geschwindigkeit eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, BAB 5, km 760,200, Karlsruhe-Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr