Bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h der erforderliche Abstand von 40,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr