Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, zw. Redebas u. Karnin, geg. Einfahrt Ziegeleiweg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr