In Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 83 km/h wurde der erforderliche Abstand von 34,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr

In Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 83 km/h wurde der erforderliche Abstand von 34,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier Videobandaufzeichung, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichung mit Frontfoto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

In Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung mit Videobandaufzeichung festgestellt. Bußgeld: 100,00 € Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

In Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 75 km/h wurde der erforderliche Abstand von 31,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichung festgestellt. Schriftliche Verwarnung mit 25,00 € Verwarnungsgeld erhalten. …Mehr

In Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, FR Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr