Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Keßlerstr. / B 10 bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in76185, Karlsruhe eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Rotlichtverstoß in 76185, Karlsruhe, Keßlerstr., / B 10 wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos …Mehr