Bei einer Geschwindigkeit von 156 km/h der erforderliche Abstand von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr
Bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h wurde der nötige Sicherheitsabstand von 68,30 m In 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
In 73230, Kirchheim u.T. BAB 8, km 178,5, Fahrtrichtung M-KA wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D – Messung. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 …Mehr