Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, Kirchhuchtinger Landstraße, FR auswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 48 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr