Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kleinheubach, B 469, Abschnitt 430, km 1,9, Ri. Seligenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 wurden 91 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr