Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fulda, Westring, Hh. Abfahrt Kleinlüder Rtg. Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 95 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr