Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rolofshagen, L 03, Abschnitt 120, km 4,46, in Ri. Klütz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 80 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr