Bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, B 17, Ri. Landsberg am Lech, Abschnitt 780, km 0.179 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr