Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Köln, auf der A 3, bei km 0,290, RF Frankfurt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 95 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr