Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, km 103,9, Gem. Chemnitz, Leipzig – Hof um 42 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor 8.0. Verletzte Vorschriften:,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr