Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rumohr, A 215, km 11,700, in Rtg. Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr