Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe G die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 111 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Meckenheim, BAB 65, km 111,070, FR Karlsruhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät,Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, …Mehr