Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 12,8, FR Darmstadt mit 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr