Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Witten, A 43, km 14,100, Wuppertal nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 …Mehr