Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 35 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 165 km/h, Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage, TraffiStar S 330, Tatfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr