Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 158,587, Fahrtrichtung Berlin, überschritten. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h, wurden 114 km/h, bei zulässigen 80 km/h mit Stationärer Überwachungsanalage gemessen. Beweismittel: TraffiStar S 330, Tatfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr