Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, km 167,55, in Richtung Frankfurt/Oder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 157 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, um 37 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 …Mehr