Auf der BAB 2, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 35,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat …Mehr