Auf der BAB 2 in Hannover, bei km 194,0, Röhrse wurde der nötige Sicherheitsabstand um 23,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, Hannover, bei km 194,0, Röhrse nicht eingehalten. Der Abstand betrug 37,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat Bearbeitende …Mehr