Geschwindigkeitsverstoß auf der BAB 8, bei km 194,851festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Plieningen, BAB 8, km 194,851, München-Karlsruhe am 09.04.2015 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 139 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß außerorts in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,851 begangen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.02.2016 in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,851, München-Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 167 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 47 km/h überschritten. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, …Mehr

Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Plienigen, auf der BAB 8 wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

In Stuttgart-Plienigen, BAB 8, km 194,851, München-Karlsruhe wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.10.2015 um 28 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 148 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Bußgeld: 80,00 € Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese …Mehr

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8 überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 04.10.2015 in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, km 194,851, München – Karlsruhe um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 148 km/h. Beweismittel:  Messgerät Traffi Star, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende …Mehr