Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr