Auf der BAB 61, bei km 209,150, in der Gemeinde Mendig, FR Koblenz wurde der nötige Sicherheitsabstand um 34,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Bielefeld

Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, bei km 209,150, in der Gemeinde Mendig, FR Koblenz nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung mit Bild festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr