In Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe zu schnell gefahren, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Mit21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed FM1 und Foto ergab 81 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr

In Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed FM1 wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe begangen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed FM1, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr