Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Todendorf, auf der A 1, bei km 24,450, in Richtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit XML-Selektionsdatensatz mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr