Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Daxweiler, auf der BAB 61, bei km 275.0, Gem. Daxweiler, FR Norden mit 20 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 80 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr