70,00€ Bußgeld wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund erhoben, Bußgeldstelle Münster

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster “Die Fachanwälte für …Mehr

Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund festgestellt, Bußgeldstelle Münster

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 112 km/h, Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr

Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund begangen, Bußgeldstelle Münster

Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Anhörungsbogen wurde …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund festgestellt, Bußgeldstelle Münster

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, BAB 1, km 282,050, FR Dortmund mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeldbescheid über 88,00 € geahndet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr