Bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 286,1, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr
Wegen Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 286,1, FR Ludwigshafen wurde Bußgeldverfahren eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 286,1, FR Ludwigshafen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 85 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr