Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, km 288, PP “Ravensmühle”, FR Stettin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Lasermessung ergab 100 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr