Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bönen, Kreis Unna, BAB 2, FR Hannover, km 408,370 um 31 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr