Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Unna, BAB 2, FR Hannover, km 413,030 um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 113 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr