In Frankfurt, A 5, km 482,840, Fahrtrichtung Frankfurt wurde der nötige Sicherheitsabstand um 22,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frankfurt, A 5, km 482,840, Fahrtrichtung Frankfurt  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr