Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 14, km 49,00, Höhe Muldenbrücke, i.R. Dresden nicht eingehalten. Beweismittel: Geschwindigkeitsprofil mit Fotodokumentation. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr