In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Unterschreitung des nötigen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung …Mehr