In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4 erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h statt des nötigen Abstandes von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der …Mehr

Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes in Mannheim, auf der BAB 6,in Höhe km 568,4 26,50 m eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde in Mannheim, auf der BAB 6,in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde statt des nötigen Abstandes von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, …Mehr