Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Heuchelheim, A 6, km 575,3, Gem. Heuchelheim, FR Kaiserslautern nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr