Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, BAB 63, km 66,600, Fahrtrichtung Kaiserslautern bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h statt des nötigen Abstandes von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 26,50 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde Abstandmessung mit …Mehr