Auf der BAB 10, km 79,3 in Richtung AD Nuthetal wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr