Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 10, bei km 81,9, FR AD Nuthetal außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / …Mehr