Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, km 84,0 in Richtung AD Nuthetal um 38 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 118 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed , Beweisfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr