Am 10.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gem. Kenn auf der BAB 602, km 9, Fahrtrichtung Moseltaldreieck nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-AufzeichnungRiegl FG 21-P Verletzte Vorschriften: …Mehr