Auf der BAB 14, RF Dresden, im Bereich von km 90,9 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 42,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen

Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, RF Dresden, im Bereich von km 90,9 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS  festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr