Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, BAB 7, km 149,3, i. R. Süden um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg “Die Fachanwälte für …Mehr