Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B96, Bautzen-Königswartha, Abzw. Zescha, FR Königswartha wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit D1 TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr