Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freiburg, Friedrichstr. 50, Rtg. stadtauswärts mit einem Kraftomnisbuss. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 49 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr