Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, B 321, Abschnitt 150, km 0,0, Haltestelle Waldfriedhof, i.R. Krebsförden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 94 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr