Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Kronshagen, Hasselkamp gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandt. …Mehr