Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stetten, a.k.M., L 197, Thiergarten – Stetten mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr